Das eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (kurz GbR) nicht als WEG-Verwaltung tätig sein kann, ist nichts Neues und dennoch vielen Eigentümern und (leider) auch Hausverwaltern unbekannt. Auch im Tagesgeschäft trifft man sie regelmäßig, die GbR, die als WEG-Verwaltung eingesetzt wu