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Häufige Fragen zum Verwalterwechsel

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, die Wohnungseigentümergemeinschaften vor dem Verwalterwechsel (zur Promeda Hausverwaltung) haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf.

Die meisten Eigentümer wechseln aus Unzufriedenheit die Hausverwaltung. Idealer Weise kennen Sie bereits das mögliche Wechseldatum. Um dieses herauszufinden, sollten Sie in dem Protokoll nachlesen, bis wann die aktuelle Verwaltung bestellt / beauftragt wurde.

Wir empfehlen potentiellen Neukunden immer, rechtzeitig mit der Suche nach einer neuen Hausverwaltung anzufangen. Wenn der Vertrag am 31.12. eines Jahres endet, können Sie ohne Weiteres bereits am Anfang des Jahres mit der Suche beginnen.

Suchen heißt, bei potenziellen Verwaltungen anfragen, ob diese an der Übernahme Ihrer Immobilie interessiert sind. Anschrift, Objektgröße und Ihre Kontaktdaten genügen für den ersten Schritt.

Nachdem Sie mit zwei oder drei passenden Hausverwaltungen in Kontakt gekommen sind, fordern Sie konkrete Angebote an.
Die Verwaltungen müssen zu Ihrer Eigentümerversammlung eingeladen werden und stellen sich dort i.d.R. vor. Die Eigentümer stimmen mit einfacher Mehrheit ab und entscheiden sich für eine der Hausverwaltungen.

In der Regel ist das Wechseldatum nach der Wahl noch einige Monate entfernt. Die neue Verwaltung kümmert sich um die Objekt- und vor allem Unterlagenübernahme zum Wechseldatum.

Ja, wir können Sie gerne beraten, wie Sie Ihre aktuelle Verwaltung am besten abwählen und kündigen. Nehmen Sie dazu einfach unverbindlich Kontakt auf.

Wir möchten unseren Eigentümern bestmöglichen Service bieten – diese Punkte zeichnen eine Zusammenarbeit aus:


  • Motivierte Mitarbeiter, die die Herausforderungen Ihrer Immobilie nachhaltig lösen
  • Wir sind eine „schlanke Hausverwaltung“ mit festen Ansprechpartnern und direkten Kontakt zum Geschäftsführer
  • Probezeit von 12 Monaten im ersten Verwaltungsjahr (ggf. auch im zweiten)
  • Telefonische Erreichbarkeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Sinnvolle Vertretungsreglungen für Urlaub oder Krankheit
  • Eigentümer-Login: 24/7 wichtige Dokumente online abrufen
  • Fremdkonten auf den Namen der Gemeinschaft (Sicherheit für die WEG)
  • Wir sind regelmäßig für unsere Eigentümer am Objekt
  • HausSoft als Immobilienverwaltungssoftware (Berliner Marktführer)


Weitere Informationen zur Promeda Hausverwaltung übersenden wir Ihnen gerne zusammen mit einem Angebot.

Sie können jederzeit hier ein Angebot von uns anfordern. Wir haben uns auf die Verwaltung in Berlin spezialisiert.

Wie bieten die klassische Berliner Miethausverwaltung (Mietverwaltung) und übernehmen auch für unsere Kunden die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung).

Sollten Sie Ihre Eigentumswohnung in einer von uns betreuenden Eigentümergemeinschaft vermieten, übernehmen wir auch die Sondereigentumsverwaltung für Sie.

Die meisten Verwaltungen arbeiten mit einer festen Pauschale pro verwalteter Einheit / Wohnung. Diese Pauschale liegt in Berlin unserer Erfahrung nach bei 20,00 Euro bis 35,00 Euro netto.

In dieser Spannweite liegt auch unsere Vergütung – abhängig von Größe, Lage und Zustand des Hauses. Hier eine konkrete Zahl zu nennen, wäre unseriös – aber Sie können jederzeit ein Angebot von uns anfordern.

In der Regel liegen zwischen Bestellung / Vertragsabschluss und Verwaltungsübernahme noch einige Monate. Diese Zeit lassen wir nicht ungenutzt und bereiten den Wechsel für Sie vor. Ganz konkret versuchen wir von der „alten Verwaltung“ bereits vor dem Wechsel die Kontaktdaten der Eigentümer zu erhalten.

Auf Grundlage dieser Stammdaten legen wir in unserem System das Haus an und die Eigentümer erhalten bereits vor dem Wechsel ein Begrüßungsschreiben mit neuer Bankverbindung und neuem Sepa-Lastschriftmandat, sowie den Zugang zu unserem Eigentümerlogin.

Ebenso schreiben wir schnellstmöglich alle Dienstleister und Versorger für die Eigentümer an und teilen die neuen Verwalterkontaktdaten mit. Ein Wechsel einzelner Firmen und Versorger erfolgt mit dem Verwalterwechsel nur nach Rücksprache und auf Wunsch der Eigentümer.

In der Regel schauen wir uns ein Haus vor der Angebotsabgabe diskret und unauffällig von außen an. So gewinnen wir bereits einen ersten Eindruck vom Zustand des Hauses.

Der Verwaltervertrag wird der Eigentümergemeinschaft im Entwurf vorgelegt. Diese beschließt in einer Eigentümerversammlung die Wahl des Verwalters und den Abschluss eines Verwaltervertrages.

In der Regel wird der Verwaltervertrag von den gewählten Eigentümervertretern, drei Mitgliedern des Beirates, unterzeichnet. Im Beschluss zum Abschluss eines Vertrages müssen die Eigentümer namentlich benannt und damit bevollmächtigt werden.

In der Regel schließen wir als erste Laufzeit einen Jahresvertrag. Diese Zeit hat sich als eine Art Probezeit bewährt, damit wir das Haus und die Eigentümer (und Mieter) uns kennenlernen können. Im Laufe des ersten Jahres – also bereits nach einigen Monaten – steht die Vertragsverlängerung für das Folgejahr bereits auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung. Wir arbeiten daher immer daran, bereits in den ersten Monaten Erfolge und Verbesserungen für ihre Immobilien zu erzielen.

Ja, die erste Bestellung erfolgt für ein Jahr. Mehr siehe Punkt „Wie lange läuft ein Verwaltervertrag mit Ihnen?“

Für die erste Verlängerung schlagen wir i.d.R. wieder einen 1-Jahresvertrag oder einen 2-Jahresvertrag vor. Mit den Jahren der erfolgreichen Zusammenarbeit schließen wir gerne auch 3-Jahresverträge mit den Eigentümergemeinschaften.

Jedes Objekt wird von einem festen Mitarbeiter mit entsprechender Vertretungsregelung betreut. Ebenso erhält jeder Auftraggeber einen festen Ansprechpartner in der Buchhaltung.

 

Hier geht es zum Team.

Für die Übergabe der Verwaltungsunterlagen organisieren wir zeitnah zum Verwaltungswechsel einen Termin mit der abgewählten Hausverwaltung und nehmen die Unterlagen, aufgelistet in einem Übergabeprotokoll, in deren Büro in Empfang. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft, in unserem Büro verarbeitet und nach dem System der Promeda Hausverwaltung aufbereitet.

Mit dem Wechsel ist die neue Hausverwaltung für die Verwaltung des Objektes verantwortlich, so auch für die Hausgeldabrechnung. Das Vorjahr muss von uns als neue Hausverwaltung nachgebucht werden.

„Nachbuchen“ bedeutet, dass jede Rechnung bzw. Kontobewegung in unserem System erfasst wird, sodass hieraus die Hausgeldabrechnung für das Vorjahr erstellt werden kann.

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