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Muster: Umlaufbeschluss in der Wohnungseigentümergemeinschaft

15 Oktober 2015
by Marcel Kurzke
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Auf dieser Seite finden Sie ein Muster für einen Umlaufbeschluss in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Alles was Sie zum Umlaufbeschluss wissen sollte, erfahren Sie in diesem Artikel hier.

Das folgende Muster bzw. der dort enthaltene kursive Text ist den Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen:

(Name und Anschrift des Initiators des Umlaufverfahrens)

An die Wohnungseigentümer

der Eigentümergemeinschaft

Musterstraße 1 bis 6 in 12345 Musterstadt

 

Betreff: Abberufung des Verwalters

Sehr geehrte Miteigentümerinnen und Miteigentümer,

bekanntlich hat der amtierende Verwalter seit nun mehr als 18 Monaten keine Eigentümerversammlung mehr einberufen. Darüber hinaus hat die Firma Bernd Beispiel die auf der letzten Versammlung beschlossenen Sanierungsarbeiten an der Fassade des Gemeinschaftsobjekts vor zehn Tagen abgebrochen, weil der Verwalter die vereinbarten Zahlungen nicht entrichtet hat. Eine Stellungnahme des Verwalters zur nicht einberufenen Eigentümerversammlung sowie zu den nicht geleisteten Zahlungen konnte bisher nicht eingeholt werden, da der Verwalter seit über einer Woche nicht zu erreichen ist.

Daher soll im schriftlichen Verfahren nach § 23 Abs. 3 WEG (Umlaufverfahren) folgender Beschluss gefasst werden:

Der Verwalter wird mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abberufen.

Bis zur Bestellung eines neuen Verwalters werden die Geschäfte der Eigentümergemeinschaft durch den Verwaltungsbeirat und mich als Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats kommissarisch geführt. Eine Einladung zur außerordentlichen Eigentümerversammlung nebst Kopien der Angebote von Hausverwaltungen sende ich Ihnen in den nächsten Tagen zu. Auf der Versammlung soll der neue Verwalter gewählt werden.

Damit der Umlaufbeschluss wirksam gefasst werden kann, müssen alle im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer der Eigentümergemeinschaft dem Beschluss schriftlich zustimmen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dieses Schreiben leserlich mit Vor- und Nachnamen zu unterzeichnen. Bei mehreren Eigentümern einer Wohnung ist die Unterschrift aller Eigentümer erforderlich oder vom Unterzeichner eine Original-Vollmacht des Miteigentümers der betreffenden Wohnung beizufügen.

Nach der Unterzeichnung dieses Schriftstücks wollen Sie dieses bitte an den nächsten Wohnungseigentümer zwecks Unterzeichnung weiterleiten. Eine Liste mit Namen und Anschriften aller Wohnungseigentümer ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Sobald der letzte Wohnungseigentümer unterzeichnet hat, wird er gebeten, dieses Schreiben an mich zurückzuleiten.

Sollte ein Eigentümer den Umlaufbeschluss ablehnen oder sich der Stimme enthalten, ist das schriftliche Beschlussverfahren mangels der Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer gescheitert.

Sollte dieser Fall eintreten, bitte ich den betreffenden Eigentümer, dieses Schreiben direkt an mich zurückzusenden. Die Abberufung des Verwalters müsste dann auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit bitte ich alle Eigentümer, möglichst kurzfristig zu agieren. Das Umlaufverfahren sollte spätestens bis zum __________ (3 bis 7 Tage) abgeschlossen sein. Zudem wollen Sie bitte besonders auf dieses Schreiben achtgeben, da bei Verlust des Schriftstücks ein neues Umlaufverfahren eingeleitet werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

(Ort, Datum, Unterschrift) 

Dem Umlaufbeschluss gemäß diesem Schreiben des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats stimme/n ich/wir hiermit zu:

________________________________ (Unterschrift Vor- und Nachname, Datum)

________________________________ (Unterschrift Vor- und Nachname, Datum)

________________________________ (Unterschrift Vor- und Nachname, Datum)

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Über den Autor
Marcel Kurzke ist Geschäftsführer der Promeda Hausverwaltung GmbH aus Berlin und schreibt hier über Themen der Mietverwaltung und WEG-Verwaltung. Als ausgebildeter Immobilienfachwirt versucht er Fachwissen möglichst einfach und verständlich an die Leser dieses Blogs weiterzugeben.

    Über den Autor

    Als Geschäftsführer der Promeda Hausverwaltung GmbH aus Berlin und ausgebildeter Immobilienfachwirt schreibt Marcel Kurzke hier im Blog über diverse Themen der Immobilienwirtschaft.


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