Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist im Zusammenhang mit der Hausgeldabrechnung regelmäßig von der Abrechnungsspitze die Rede. Gemeint ist damit der Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung aufgrund der Jahresabrechnung zu zahlen ist und der die Differenz von den Einnahmen
Die Zeiten, in denen gewerbliche Hausverwalter speziell bei Wohnungseigentümergemeinschaften ohne jede Qualifikation nach Beliebenschalten und walten konnten, sind glückerweise vorbei. Seit dem 01.08.2018 gilt die Berufszulassungsregelung nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), aufgrund der
Übernimmt ein Verwalter eine neue Wohnungseigentümergemeinschaft, ist das erste Jahr nach der Objektübernahme sowohl für die Hausverwaltung als auch für die Wohnungseigentümer ein besonderes Jahr. Bei den Eigentümern liegt das auf der Hand: Sie möchten wissen, ob der Verwalter gut ist
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird alljährlich regelmäßig vom Verwalter die ordentliche Wohnungseigentümerversammlung einberufen. § 24 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Besteht aus Gründen ordnungsgemäßer Verwaltung Bedarf oder wird dies gemäß § 24 Abs. 2 WEG schriftlich un
In der Eigentümerversammlung ergehen die für die Wohnungseigentümergemeinschaft maßgeblichen Beschlüsse für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Diese reichen etwa von der Bestellung und Abberufung des Verwalters über die Genehmigung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen bi
In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein Verwaltungsbeirat von den Eigentümern gewählt und bestellt. Dabei kommt der Beirat den verhältnismäßig wenigen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegten Aufgaben nach. Während einerseits der Beirat als sinnvolles Bindeglied zwisch
Ein gesonderter Kassenprüfer ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ebenso wenig vorgesehen wie ein Rechnungsprüfungsausschuss oder ein externer Rechnungsprüfer. Vielmehr hat der Beiratden Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung), Rechnungslegungen und
Laden WEG-Verwalter zu einer Wohnungseigentümerversammlung ein, ist dem Einladungsschreiben die Tagesordnung beizufügen. In die Tagesordnung sind alle Gegenstände aufzunehmen, über die die Wohnungseigentümer einenBeschluss fassen sollen. Dabei müssen Verwalter bestimmte Dinge beachten
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass für eine Wohnungseigentümergemeinschaft zwar ein Verwalter bestellt ist, aber kein Vertrag mit dem Verwalter besteht. So kann es etwa sein, dass trotz der Bestellung des Verwalters der Abschluss eines Verwaltervertrages erst gar nicht erfo
In der Praxis gehört die Rechnungsprüfung bei der WEG-Verwaltung zu den wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsbeirats. Nach § 29 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollen der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge vom Verwaltung