Soll eine neue Hausverwaltung für die Wohnanlage einer Eigentümergemeinschaft oder das Mietshaus eines Eigentümers gefunden werden, haben die Eigentümer an die Kandidaten viele Fragen. Während die Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft diese Fragen meistens während der Vorste
Die Verwaltung von Wohnungseigentum und die Verwaltung von Sondereigentum sind auch in Berlin unterschiedliche Dinge. Die WEG-Verwaltung betrifft das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Demgegenüber bezieht sich die die Sondereigentumsverwaltung in erster
Zwar kann sogar ein Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft, die gerade einmal aus zwei Parteien besteht, die Bestellung eines Verwalters verlangen (Landgericht (LG) Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.03.2017, Az.: 2-13 S 4/17). Doch woher nehmen? Viele Eigentümergemeinschaft
Nach vielen kontroversen Diskussionen und dadurch bedingten Änderungen ist die WEG-Reform – also das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmode
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist im Zusammenhang mit der Hausgeldabrechnung regelmäßig von der Abrechnungsspitze die Rede. Gemeint ist damit der Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung aufgrund der Jahresabrechnung zu zahlen ist und der die Differenz von den Einnahmen
Die Zeiten, in denen gewerbliche Hausverwalter speziell bei Wohnungseigentümergemeinschaften ohne jede Qualifikation nach Beliebenschalten und walten konnten, sind glückerweise vorbei. Seit dem 01.08.2018 gilt die Berufszulassungsregelung nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), aufgrund der
Übernimmt ein Verwalter eine neue Wohnungseigentümergemeinschaft, ist das erste Jahr nach der Objektübernahme sowohl für die Hausverwaltung als auch für die Wohnungseigentümer ein besonderes Jahr. Bei den Eigentümern liegt das auf der Hand: Sie möchten wissen, ob der Verwalter gut ist
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird alljährlich regelmäßig vom Verwalter die ordentliche Wohnungseigentümerversammlung einberufen. § 24 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Besteht aus Gründen ordnungsgemäßer Verwaltung Bedarf oder wird dies gemäß § 24 Abs. 2 WEG schriftlich un
In der Eigentümerversammlung ergehen die für die Wohnungseigentümergemeinschaft maßgeblichen Beschlüsse für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Diese reichen etwa von der Bestellung und Abberufung des Verwalters über die Genehmigung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen bi
In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein Verwaltungsbeirat von den Eigentümern gewählt und bestellt. Dabei kommt der Beirat den verhältnismäßig wenigen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegten Aufgaben nach. Während einerseits der Beirat als sinnvolles Bindeglied zwisch