Mancher Eigentümer veräußert seine vermieteten Immobilien wie Eigentumswohnungen oder Mietshäuser. Getreu dem Rechtsgrundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ tritt der neue Eigentümer dann in sämtliche sich aus den bestehenden Mietverhältnissen ergebenden Rechte und Pflichtenein, § 566 Abs.
Zwischen der Mietverwaltung und der WEG-Verwaltung bestehen erhebliche Unterschiede. Der Mietverwalter ist regelmäßig mit der Betreuung sowie dem Zustandekommen, der Durchführung und der Abwicklung von Mietverhältnissen für ein Miethaus beauftragt. Demgegenüber erstreckt sich die WEG-
Leben mehrere Personen in mehreren Wohnungen unter einem Dach, sind neben gegenseitiger Rücksichtnahme einige Regeln unerlässlich. Diese können in einer verbindlich vereinbarten Hausordnung festgelegt werden. Das gilt sowohl für eine Wohnungseigentümergemeinschaft als auch für die Bew
Tritt ein Mangel an der Mietsache auf und wird dadurch deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, darf der Mieter die Miete mindern, § 536 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gilt aber nicht immer, denn Klimaschutz und Energiesparen sind vorrangig. Daher ist
Beim Wohnungseigentum können Vermieter nicht alle Positionen des Hausgelds auf ihre Mieter umlegen. Umlagefähig sind nur die in der der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten 17 verschiedenen Kostenarten. Nicht umlagefähig bzw. umlegbar ist dagegen die Verwaltervergütung einsc
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (also die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird) an einem bestimmten Stichtag. Er gilt für den frei finanzierten Wohnungsbau und erstreckt sich räumlich auf ei
Um als Eigentümer eine Mieterhöhung nach § 559 BGB durchsetzen zu können, müssen bauliche Veränderungen an dem Gebäude durchgeführt werden. Im Folgenden berichten wir Ihnen alle wichtigen Fakten zur Voraussetzung, Ankündigung, Duldungspflicht des Mieters, dem Ablauf der Baumaßnahmen s
Der Abrechnungszeitraum zählt neben der Abrechnungsfrist zu den wichtigen Zeitspannen, die bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung beachtet werden muss. Die Länge des Abrechnungszeitraums Nach §556 BGB darf der Abrechnungszeitraum maximal 12 Monate umfassen. Überschreitet der
In der Immobilienbranche gibt es viele verschiedene Versicherungen für den Menschen (Bauherren, Käufer, Mieter bzw. Vermieter) und die Immobilie. Welche Sie wirklich brauchen und welcher Versicherungsvertrag für Sie nur eine Erweiterung mit zusätzlichen Kosten bedeutet, lesen Sie im f
Neben dem Abrechnungszeitraum ist die Abrechnungsfrist eine der wichtigsten Zeitspannen, die ein Vermieter bei der Erstellung und – Achtung! – auch bei der Zustellung der Betriebskostenabrechnung beachten muss. Nach §556 BGB (3) muss der Vermieter (oder seine Hausverwaltung) innerhalb