Sind Betriebskostenvorauszahlungen mietvertraglich vereinbart, muss der Vermieter darüber einmal jährlich abrechnen. Dabei darf er auf die Mieter die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten 17 verschiedenen Kostenarten umlegen, soweit er die Betriebskosten im Mietvertrag
Wurden im Mietvertrag monatliche Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss der Vermieter darüber jährlich abrechnen, § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dabei stellt sich speziell für die Betriebskostenabrechnung nicht nur die Frage, welche Betriebskostenarten umgelegt we
Hausmeisterkosten gehören grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten, § 14 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Sind im Rahmen der Betriebskosten auch die Kosten für den Hausmeister im Mietvertrag vereinbart und leistet der Mieter monatliche Betriebskostenvorauszahlungen, muss de
Hat der Vermieter mit dem Mieter im Mietvertrag monatliche Betriebskostenvorauszahlungen (Nebenkostenvorauszahlungen) vereinbart, sind nur die 17 in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelisteten Kostenpositionen umlagefähig. Während in § 2 BetrVK die Kostenpositionen der Nummern
Möchte der Vermieter die Nebenkosten (Betriebskosten) auf den Mieter umlegen bzw. monatliche Vorauszahlungen haben, muss er das mit dem Mieter im Mietvertrag vereinbart haben, § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, fallen dem Vermieter die Nebenko
Beim Wohnungseigentum können Vermieter nicht alle Positionen des Hausgelds auf ihre Mieter umlegen. Umlagefähig sind nur die in der der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten 17 verschiedenen Kostenarten. Nicht umlagefähig bzw. umlegbar ist dagegen die Verwaltervergütung einsc
Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, darin wohnt oder diese vermieten will, sollte über das Hausgeld genau Bescheid wissen. Gerade Kapitalanleger müssen wissen, Vermieter können nicht das gesamte Hausgeld auf den Mieter umlegen. Zu unterscheiden ist vielmehr zwischen umlage- und
Die Heizkostenverordnung ist vom Gesetzgeber als zwingend anzuwendendes Gesetz bestimmt. Auch vertragsrechtlich ist die Verordnung nicht ausschließbar. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die jährlich zu erstellende Wärmekostenabrechnung in Miet- und Wohnungseigentumsverhältnissen
In der Immobilienbranche gibt es viele verschiedene Versicherungen für den Menschen (Bauherren, Käufer, Mieter bzw. Vermieter) und die Immobilie. Welche Sie wirklich brauchen und welcher Versicherungsvertrag für Sie nur eine Erweiterung mit zusätzlichen Kosten bedeutet, lesen Sie im f
Neben dem Abrechnungszeitraum ist die Abrechnungsfrist eine der wichtigsten Zeitspannen, die ein Vermieter bei der Erstellung und – Achtung! – auch bei der Zustellung der Betriebskostenabrechnung beachten muss. Nach §556 BGB (3) muss der Vermieter (oder seine Hausverwaltung) innerhalb