linkedin
email
  • Startseite
  • Über uns
    • Team
    • Kundenstimmen
    • Marcel Kurzke im Interview
    • Häufige Fragen zum Verwalterwechsel (an die Promeda Hausverwaltung)
  • Angebot
  • Leistungen
    • WEG-Verwaltung
    • Mietverwaltung
    • Sondereigentumsverwaltung
    • Vermietungsservice
    • Verkauf Ihrer Immobilie / Eigentumswohnung
  • Verkauf
    • Aktuelle Angebote zum Kauf
    • 15 Fragen zum Immobilienverkauf
    • Kundenstimmen zum Verkauf
  • Referenzen
    • Kundenstimmen
  • Jobs
    • Hausverwalter (Mietverwaltung + WEG-Verwaltung) (m/w/d)
    • WEG- und Mietenbuchhalter (m/w/d)
    • Ausbildung zum Immobilienkaufmann (m/w/d)
    • Praktikum
  • Blog
  • Kontakt
  • Login

Wichtige Fragen zur Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

09 Oktober 2012
by Marcel Kurzke
Comments are off

Die Heizkostenverordnung ist vom Gesetzgeber als zwingend anzuwendendes Gesetz bestimmt. Auch vertragsrechtlich ist die Verordnung nicht ausschließbar.

Sie bildet die rechtliche Grundlage für die jährlich zu erstellende Wärmekostenabrechnung in Miet- und Wohnungseigentumsverhältnissen. Die wichtigsten Fragen zur Heizkostenverordnung haben wir hier zusammengestellt und beantwortet.

Gilt die Heizkostenverordnung nur für die Verteilung der Heizungskosten? (§1)

Nein, die Heizkostenverordnung gilt auch für eine zentrale Warmwasserversorgung.

Inwiefern dürfen die Vertragsparteien von den Regelungen der HKV abweichen? (§2)

Bei Mietwohnungen ist die Heizkostenverordnung zwingend. Sie gilt aber auch für Gewerbe.

Darf man im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft von diesen Regelungen abweichen? (§3)

Nein, auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften gilt die Heizkostenverordnung.

Was ist die zentrale Regelung der HKV? (§4, §6)

Jeder Gebäudeeigentümer muss den Wärme- und Wasserverbrauch erfassen. Der Nutzer/Mieter muss die Erfassung der Werte dulden. Die Abrechung hat nach dem Verbrauch zu erfolgen.

Wie kann der Gebäudeeigentümer seinen Pflichten nachkommen? (§4, §5)

Er muss die notwendigen Geräte (u. a. Wasserzähler, Heizkostenverteiler) im Gebäude und in den einzelnen Wohnungen installieren.

Der Kaufen und die Neuanschaffung der Geräte bedeutet = Modernisierung.

Das Mieten der Geräte bedeutet = laufenden Betriebskosten (mit dem Mieter abrechenbar).

Nach welchem Maßstab hat die Kostenverteilung von Wärme zu erfolgen? (§7)

Die Heizkosten werden zu mind. 50 %, jedoch max. 70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Die restlichen 30-50 % werden nach Wohn- oder Heizfläche bzw. umbauten Raum (m3) abgerechnet. (Grundkosten)

Welche Regelung gilt für die Umlage von Warmwasser? (§8)

Warmwasser wird durch Wasserzähler ermittelt und in m3 abgerechnet.

Wie ist der Brennstoffverbrauch bei verbundenen Heizung / Warmwasser-Anlagen auf Heizung und Warmwasser zu verteilen, wenn das Volumen des verbrauchten Warmwassers nicht bzw. nur mit unzumutbar großem Aufwand gemessen werden kann? (§9)

Folgende Rechnungen können angewendet werden:

  1. 82 % der Gesamtkosten werden als Brennstoff abgerechnet, 18 % als Warmwasserkosten.
  1. Zudem kann eine Berechnung des Brennstoffverbrauches auch nach einer äußerst komplizierten Formel erfolgen, welche in § 9 der Heizkostenverordnung genannt wird.

Wie ist bei Nutzerwechsel zu verfahren? (§9b)

Bei einem Nutzerwechsel besteht eine Pflicht zur Zwischenablesung. Die Kosten sind nicht wiederkehrend und müssen daher lt. Rechtsprechung vom Eigentümer getragen werden.

Bei der Zwischenabrechnung werden die „Gradtagszahl“ (Faktor) verwendet, welche für eine faire Abrechnung sorgen sollen. Das gesamte Jahr hat insgesamt 1000 Gradtage, welche je nach Wetterlage auf die einzelnen Monate aufgeteilt werden.

Welches Recht hat der Mieter, wenn der Vermieter  keine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt? (§12)

Sollte vom Eigentümer eine nicht verbrauchsabhängige Kostenabrechnung dem Mieter erstellt worden sein, so kann dieser die Heizkosten pauschal um 15 % kürzen.

Welche Kostenanteile dürfen umgelegt werden?

Kosten für Brennstoffe, Lieferung, Betriebsstrom, Überwachung und Pflege der Anlage, Bedienung, Messungen, Einstellung durch Fachleute, Kosten der Berechnung und Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten (nur externer Dienstleister)

Novellierung der Heizkostenverordnung in 2009

Seit dem 01.01.2009 ist die Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie schreibt unter anderem vor, dass viele veraltete Verbrauchserfassungsgeräte/ Heizkostenverteiler bis spätestens 31.12.2013 gegen technisch zeitgemäße Geräte ausgetauscht werden müssen. Betroffen sind vor allem Heizkostenverteiler mit Verdunsterprinzip, die vor dem 01. Juli 1981 eingebaut wurden.

Heutzutage sind präzise Funkablesungen der HKV’s ohne Betreten der Wohnung Standard geworden.

Weitere interessante Artikel:

  1. Selbstauskunft für Mieter: Welche Fragen darf der Vermieter nicht stellen? (Teil 2)
  2. Die Umlageschlüssel für Betriebskosten in der Übersicht
  3. Mieterselbstauskunft: Welche Fragen sind erlaubt? (Teil 1)
  4. Hausgeld bei Eigentumswohnungen: Was muss ich wissen?
  5. Zusammensetzung des Hausgeldes bei Eigentumswohnungen
Über den Autor
Marcel Kurzke ist Geschäftsführer der Promeda Hausverwaltung GmbH aus Berlin und schreibt hier über Themen der Mietverwaltung und WEG-Verwaltung. Als ausgebildeter Immobilienfachwirt versucht er Fachwissen möglichst einfach und verständlich an die Leser dieses Blogs weiterzugeben.

    Über den Autor

    Als Geschäftsführer der Promeda Hausverwaltung GmbH aus Berlin und ausgebildeter Immobilienfachwirt schreibt Marcel Kurzke hier im Blog über diverse Themen der Immobilienwirtschaft.


    Die Top Artikel im Blog

    • Hausgeld bei Eigentumswohnungen: Was muss ich wissen?
    • Verwaltungsbeirat
    • Kündigung der Hausverwaltung und deren Abberufung
    • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
    • Instandhaltungsrücklage beim Verkauf einer ETW
    • Mehrheiten in der Eigentümerversammlung
    • Tipps für die Suche nach einer Hausverwaltung
    • Fehler in der Betriebskostenabrechnung

    Kategorien

    • Allgemein
    • Betriebskosten
    • Hausverwaltung
    • Mieterhöhung
    • Miethaus
    • Mietminderung
    • Neue Verwaltungsobjekte
    • Promeda: In eigener Sache
    • Vermietung & Mietvertrag
    • Verwaltungsbeirat
    • Wohnungseigentum

    Die letzen Artikel im Blog

    • Abrechnungsspitze in der Hausgeldabrechnung: Was bedeutet das?
    • Neues Verwaltungsobjekt: Düsseldorfer Karree in Berlin-Wilmersdorf
    • Neues Verwaltungsobjekt: Ohlauer Straße / Paul-Lincke-Ufer in Berlin-Kreuzberg
    • Unprofessionelle Hausverwalter erkennen – 7 Tipps für Eigentümer
    • Neues Verwaltungsobjekt: Prenzlauer Promenade in Berlin-Pankow

    Letzte Kommentare im Blog

    • Marcel Kurzke bei WEG-Verwaltung: Checkliste für die Rechnungsprüfung durch den Beirat
    • Lindner bei WEG-Verwaltung: Checkliste für die Rechnungsprüfung durch den Beirat
    • Grethel Klein Moreno bei Wer darf Hausverwalter für Wohnungseigentum und Mietwohnraum sein?
    • Marcel Kurzke bei Warum ein Garten kein Sondereigentum sein kann (Wohnungseigentumsrecht)
    • Maria Dema bei Warum ein Garten kein Sondereigentum sein kann (Wohnungseigentumsrecht)

    Liebe Leser,

    leider können wir derzeit hier im Blog keine Kommentare mehr beantworten (die Funktion ist deaktiviert). Wir bitten Sie, sich bzgl. individueller Fragen an den Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

    Danke für Ihr Verständnis.

    Marcel Kurzke

    Unsere Leistungen

    • WEG-Verwaltung
    • Mietverwaltung
    • Sondereigentumsverwaltung
    • Vermietungsservice
    • Verkauf: Immobilie / Eigentumswohnung

    Neue Artikel im Blog

    • Abrechnungsspitze in der Hausgeldabrechnung: Was bedeutet das?
    • Neues Verwaltungsobjekt: Düsseldorfer Karree in Berlin-Wilmersdorf
    • Neues Verwaltungsobjekt: Ohlauer Straße / Paul-Lincke-Ufer in Berlin-Kreuzberg

    Jobs bei Promeda

    • Übersicht: Kommen Sie ins Promeda-Team
    • Hausverwalter (Mietverwaltung + WEG-Verwaltung) (m/w/d)
    • WEG- und Mietenbuchhalter (m/w/d)
    • Ausbildung zum Immobilienkaufmann (m/w/d)
    • Praktikum

    Kontaktdaten

    • Angebot einholen
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.AkzeptierenZur Datenschutzerklärung.