Durch das seit dem 01.05.2013 geltende Mietrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit eingeführt, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Kappungsgrenze abzusenken. Das Land Berlin hat davon mit der „Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 BGB (Kappungsgrenzen-Ve
Soll die Miete erhöht werden, muss der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen stets schriftlich gelten machen und begründen, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Begründung kann durch insbesondere durch Bezugnahme auf den Mietspiegel, der Auskunft aus einer Mietdatenbank,
Möchte der Vermieter die Miete erhöhen, muss dies stets schriftlich erfolgen, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zur Begründung der Mieterhöhung kann der Vermieter insbesondere auf den Mietspiegel, der Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder d
Beabsichtigt der Vermieter eine Mieterhöhung, ist dazu stets eine schriftliche Begründung erforderlich, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zur Begründung kann der Vermieter nach § 558a Abs. 2 BGB insbesondere auf den Mietspiegel, der Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem
Eine Mieterhöhung muss der Vermieter stets schriftlich begründen, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um die Mieterhöhung zu begründen, kann der Vermieter insbesondere auf den Mietspiegel, der Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergle
Mancher Vermieter würde überaus gerne die Miete erhöhen, ist sich aber über die Rechtslage nicht sicher oder scheut den zu betreibenden Aufwand. Tatsächlich sind bei einer Mieterhöhung bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Diese richten sich nach der Art der jeweiligen Mieterhöhung,
Regelmäßig richten sich Mieterhöhungen nach dem Vergleichsmietensystem, also nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es besteht allerdings für Vermieter und Mieter auch die Möglichkeit, die künftigen Mieterhöhungen bereits bei Abschluss des Mietvertrags in Form einer Staffelmiete festz
Vermieter und Mieter können schon bei Abschluss des Mietvertrags vereinbaren, dass sich die Mieterhöhungen – statt nach dem Vergleichsmietensystem (ortsübliche Vergleichsmiete) – nach dem Verbraucherpreisindex richten, § 557b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Damit unterscheidet s
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (also die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird) an einem bestimmten Stichtag. Er gilt für den frei finanzierten Wohnungsbau und erstreckt sich räumlich auf ei
Um als Eigentümer eine Mieterhöhung nach § 559 BGB durchsetzen zu können, müssen bauliche Veränderungen an dem Gebäude durchgeführt werden. Im Folgenden berichten wir Ihnen alle wichtigen Fakten zur Voraussetzung, Ankündigung, Duldungspflicht des Mieters, dem Ablauf der Baumaßnahmen s