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Prüfbericht für den Verwaltungsbeirat – eine kostenlose Vorlage

02 Juni 2019
by Marcel Kurzke
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Der Verwaltungsbeirat hat den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung), Rechnungslegungen und Kostenanschläge zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen, bevor die Eigentümergemeinschaft darüber Beschlüsse fasst, § 29 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Versendet der Verwalter die Einladungen zur Eigentümerversammlung und liegt die Stellungnahme des Beirats bereits vor, ist diese mit in das Einladungsschreiben zu nehmen. In der Praxis fertigt der Beirat dazu regelmäßig einen Prüfbericht der Jahresabrechnung. Damit Sie wissen, wie der Prüfbericht für den Verwaltungsbeirat aussehen kann, haben wir für Sie eine kostenlose Vorlage erstellt.

Prüfbericht der Jahresabrechnung: Ergebnis der Prüfung des Verwaltungsbeirats

Wie und auf welche Art und Weise der Verwaltungsbeirat die Rechnungsprüfung vornehmen soll, ist gesetzlich nicht vorgegeben. Prüfungsmaßstab können daher nur die allgemeinen Grundsätze der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit sein.

Was der Beirat bei der Prüfung der Jahresabrechnung im Einzelnen kontrollieren sollte, können Sie dieser Checkliste entnehmen:WEG-Verwaltung: Checkliste für die Rechnungsprüfung durch den Beirat

Hat der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung nebst Belegen und Unterlagen geprüft, erstellt er in aller Regel über das Ergebnis seiner Kontrolle einen Prüfbericht. Auf die Erstellung eines solchen Berichts kann der Beirat aber nicht in Anspruch genommen werden.

So kann ein einzelner Eigentümer den Beirat nicht verpflichten, die Belege einer Jahresabrechnung zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten. Ein solcher Antrag ist unzulässig, da ein einzelner Eigentümer ohne einen zugehörigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft nicht berechtigt ist, ein allen Eigentümern gemeinschaftlich zustehender Anspruch alleine gerichtlich geltend zu machen. Aber auch der Eigentümergemeinschaft steht kein gerichtlich titulierbarer und anschließend mit Zwangsmitteln durchsetzbarer Anspruch auf Erstellung eines Prüfungsberichtes gegen den Verwaltungsbeirat zu. Denn der Beirat hat keine dem Verwalteramt vergleichbare konkrete Pflichten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Vielmehr ist er nur ehrenamtliches Beratungs- und Kontrollorgan. Als dieses Organ wird er anstelle der Wohnungseigentümer im Rahmen der Befugnisse tätig, die jedem einzelnen von ihnen zustehen.

Zudem können Beiratsmitglieder jederzeit durch Beschluss der Wohnungseigentümer abberufen werden oder umgekehrt jederzeit zurücktreten. Daher können sie weder zur künftigen Erfüllung bestimmter Beratungs- und Kontrolltätigkeiten durch das Gericht verpflichtet noch sogar dazu mit Zwangsmitteln angehalten werden (Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 24 W 7947/95).

Ihre kostenlose Vorlage: Prüfbericht der Jahresabrechnung

Kopieren Sie sich gerne den Bericht und nutzen Sie diesen für Ihre Rechnungsprüfung. Der Prüfungsbericht für den Verwaltungsbeirat könnte wie folgt aussehen:

Prüfbericht der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat der Wohnungseigentümergemeinschaft ____________________________ zur Jahresabrechnung vom ____________________________ für das Abrechnungsjahr ____________________________ Prüfer ____________________________ ____________________________ ____________________________ Es erfolgten nachstehende Prüfungen: Alle benötigten Original-Unterlagen, insbesondere Kontoauszüge und Belege, lagen vor
  • Ja / Nein
Die Unterlagen waren geordnet und nachvollziehbar
  • Ja / Nein
Die Verteilerschlüssel in den Gesamt- und Einzelabrechnungen waren korrekt
  • Ja / Nein
Es wurde geprüft, ob Wohngeldrückstände vorhanden sind
  • Ja / Nein
Die Kontoauszüge, Belege und sonstigen Unterlagen wurden geprüft
  • stichprobenartig / vollständig
Jeder Belegbuchung war ein nachvollziehbarer Beleg zugeordnet
  • Ja / Nein
Die Rechnungen gegenüber der WEG waren korrekt und Skonti wurden wahrgenommen
  • Ja / Nein
Die Instandhaltungsrücklage wird korrekt in der beschlossenen Anlageform geführt
  • Ja / Nein
Die rechnerische Richtigkeit und Schlüssigkeit der Abrechnung wurde geprüft
  • Ja / Nein
Folgende Beanstandungen wurden unsererseits festgestellt: __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ Die Beanstandungen wurden anerkannt und aus unserer Sicht ausreichend korrigiert Ja / Nein Der Verwaltungsbeirat empfiehlt den Beschluss der Jahresabrechnung in der Ja / Nein Eigentümerversammlung ____________________________ (Ort, Datum) ____________________________ (Unterschriften Prüfer)

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Über den Autor
Marcel Kurzke ist Geschäftsführer der Promeda Hausverwaltung GmbH aus Berlin und schreibt hier über Themen der Mietverwaltung und WEG-Verwaltung. Als ausgebildeter Immobilienfachwirt versucht er Fachwissen möglichst einfach und verständlich an die Leser dieses Blogs weiterzugeben.

    Über den Autor

    Als Geschäftsführer der Promeda Hausverwaltung GmbH aus Berlin und ausgebildeter Immobilienfachwirt schreibt Marcel Kurzke hier im Blog über diverse Themen der Immobilienwirtschaft.


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