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Prüfbericht für den Verwaltungsbeirat – eine kostenlose Vorlage

Der Verwaltungsbeirat hat den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung), Rechnungslegungen und Kostenanschläge zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen, bevor die Eigentümergemeinschaft darüber Beschlüsse fasst, § 29 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Versendet der Verwalter die Einladungen zur Eigentümerversammlung und liegt die Stellungnahme des Beirats bereits vor, ist diese mit in das Einladungsschreiben zu nehmen. In der Praxis fertigt der Beirat dazu regelmäßig einen Prüfbericht der Jahresabrechnung. Damit Sie wissen, wie der Prüfbericht für den Verwaltungsbeirat aussehen kann, haben wir für Sie eine kostenlose Vorlage erstellt.

Prüfbericht der Jahresabrechnung: Ergebnis der Prüfung des Verwaltungsbeirats

Wie und auf welche Art und Weise der Verwaltungsbeirat die Rechnungsprüfung vornehmen soll, ist gesetzlich nicht vorgegeben. Prüfungsmaßstab können daher nur die allgemeinen Grundsätze der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit sein.

Was der Beirat bei der Prüfung der Jahresabrechnung im Einzelnen kontrollieren sollte, können Sie dieser Checkliste entnehmen:WEG-Verwaltung: Checkliste für die Rechnungsprüfung durch den Beirat

Hat der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung nebst Belegen und Unterlagen geprüft, erstellt er in aller Regel über das Ergebnis seiner Kontrolle einen Prüfbericht. Auf die Erstellung eines solchen Berichts kann der Beirat aber nicht in Anspruch genommen werden.

So kann ein einzelner Eigentümer den Beirat nicht verpflichten, die Belege einer Jahresabrechnung zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten. Ein solcher Antrag ist unzulässig, da ein einzelner Eigentümer ohne einen zugehörigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft nicht berechtigt ist, ein allen Eigentümern gemeinschaftlich zustehender Anspruch alleine gerichtlich geltend zu machen. Aber auch der Eigentümergemeinschaft steht kein gerichtlich titulierbarer und anschließend mit Zwangsmitteln durchsetzbarer Anspruch auf Erstellung eines Prüfungsberichtes gegen den Verwaltungsbeirat zu. Denn der Beirat hat keine dem Verwalteramt vergleichbare konkrete Pflichten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Vielmehr ist er nur ehrenamtliches Beratungs- und Kontrollorgan. Als dieses Organ wird er anstelle der Wohnungseigentümer im Rahmen der Befugnisse tätig, die jedem einzelnen von ihnen zustehen.

Zudem können Beiratsmitglieder jederzeit durch Beschluss der Wohnungseigentümer abberufen werden oder umgekehrt jederzeit zurücktreten. Daher können sie weder zur künftigen Erfüllung bestimmter Beratungs- und Kontrolltätigkeiten durch das Gericht verpflichtet noch sogar dazu mit Zwangsmitteln angehalten werden (Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 24 W 7947/95).

Ihre kostenlose Vorlage: Prüfbericht der Jahresabrechnung

Kopieren Sie sich gerne den Bericht und nutzen Sie diesen für Ihre Rechnungsprüfung. Der Prüfungsbericht für den Verwaltungsbeirat könnte wie folgt aussehen:

Prüfbericht der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat

der Wohnungseigentümergemeinschaft____________________________ zur Jahresabrechnung vom

____________________________ für das Abrechnungsjahr ____________________________ Prüfer

____________________________ ____________________________

____________________________ Es erfolgten nachstehende Prüfungen: Alle benötigten Original-Unterlagen, insbesondere Kontoauszüge und Belege, lagen vor

  • Ja / Nein

Die Unterlagen waren geordnet und nachvollziehbar

  • Ja / Nein

Die Verteilerschlüssel in den Gesamt- und Einzelabrechnungen waren korrekt

  • Ja / Nein

Es wurde geprüft, ob Wohngeldrückstände vorhanden sind

  • Ja / Nein

Die Kontoauszüge, Belege und sonstigen Unterlagen wurden geprüft

  • stichprobenartig / vollständig

Jeder Belegbuchung war ein nachvollziehbarer Beleg zugeordnet

  • Ja / Nein

Die Rechnungen gegenüber der WEG waren korrekt und Skonti wurden wahrgenommen

  • Ja / Nein

Die Instandhaltungsrücklage wird korrekt in der beschlossenen Anlageform geführt

  • Ja / Nein

Die rechnerische Richtigkeit und Schlüssigkeit der Abrechnung wurde geprüft

  • Ja / Nein

Folgende Beanstandungen wurden unsererseits festgestellt:

__________________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________________

Die Beanstandungen wurden anerkannt und aus unserer Sicht ausreichend korrigiert

Ja / Nein

Der Verwaltungsbeirat empfiehlt den Beschluss der Jahresabrechnung in der

Ja / Nein

Eigentümerversammlung ____________________________ (Ort, Datum)

____________________________ (Unterschriften Prüfer)

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