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Immobilienkaufmann / -kauffrau in der Hausverwaltung: Warum dieser Beruf zukunftssicher ist

Ein Dach über den Kopf und damit eine Wohnung braucht jeder. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Der Beruf des Immobilienkaufmanns oder der Immobilienkauffrau wird daher auch immer benötigt. In der Ausbildung können die angehenden Kaufleute in folgenden fünf Bereichen Schwerpunkte setzen: Bauprojektmanagement, Gebäudemanagement, Haus- und Wohnungsverwaltung, Maklergeschäfte sowie kaufmännische Steuerung und Kontrolle im Unternehmen. Dabei ist insbesondere der Beruf des Immobilienkaufmanns oder der Immobilienkauffrau in der Hausverwaltung zukunftssicher. Warum das so ist, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Hausverwaltung: Betreuung von Wohnungseigentum, Miethäusern und Sondereigentum

Eine Hausverwaltung setzt sich regelmäßig aus drei Bereichen zusammen, und zwar der Wohnungseigentumsverwaltung, der Miethausverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung.

Der WEG-Verwalter ist auch nach dem Inkrafttreten der WEG-Reform am 01.12.2020 für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer regelmäßig zuständig. Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind. WEG. Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung und dem Verwaltervertrag.

Dagegen ist der Mietverwalter regelmäßig mit der Vermietung sowie der Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und der Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Miethauses beschäftigt. Die Verwaltung bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte Immobilie (etwa Miethäuser mit mehreren Wohnungen, aber auch Einfamilienhäuser). Geregelt sind die Aufgaben des Mietverwalters im Verwaltervertrag.

Schließlich hat der Sondereigentumsverwalter im Wesentlichen dieselben Aufgaben wie der Mietverwalter, die sich aber nur auf das Sondereigentum erstrecken, also der Verwaltung der Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Sondereigentumsverwalter kann zwar, aber muss nicht zugleich auch der WEG-Verwalter sein. Auch die Aufgaben des Sondereigentumsverwalters ergeben sich aus dem Verwaltervertrag.

Immobilienkaufmann / -kauffrau in der Hausverwaltung: Deshalb ist dieser Beruf zukunftssicher

Der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau decken aufgrund ihrer Ausbildung die unterschiedlichen Anforderungen an die Wohnungseigentumsverwaltung, der Miethausverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung ab.

WEG-Verwaltung

Zunächst kann der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau unter bestimmten Voraussetzungen eine behördliche Erlaubnis zur Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Für die Tätigkeit als WEG-Verwalter ist als Folge der Reform zusätzlich eine Zertifizierung erforderlich. Dazu muss die Fachkraft vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachweisen, dass sie über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, § 26a Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Im Weiteren werden Immobilienkaufleute als qualifizierte Fachkräfte regelmäßig in Hausverwaltungen eingestellt. In der WEG-Verwaltung reichen die Tätigkeitsfelder vom WEG-Verwalter bis hin zum Sachbearbeiter für die Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahres- und Einzelabrechnungen über die Hausgelder, das Forderungsmanagement, die Rechnungsbearbeitung sowie den Schriftverkehr mit Dienstleistern und Versorgern, die Organisation der technischen und baulichen Instandhaltung und dergleichen mehr. 

Zukunftssicher gerade in der WEG-Verwaltung ist der Beruf des Immobilienkaufmanns oder der Immobilienkauffrau, weil der Gesetzgeber bei Wohnungseigentümergemeinschaften grundsätzlich davon ausgeht, dass die Betreuung durch einen externen Verwalter erfolgt. Deutlich wird das nach der WEG-Reform durch den neu geltenden

  • § 9b Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), wonach die Eigentümergemeinschaft in der Regel durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird
  • Anspruch eines jeden Wohnungseigentümers nach § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6 WEG auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters als Teil einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sofern nicht ausnahmsweise bei weniger als neun Sondereigentumsrechten (Eigentumswohnungen) in der Wohnanlage eine Selbstverwaltung durch einen Wohnungseigentümer-Verwalter beschlossen wird

Damit gibt es für Hausverwaltungen und den dort angestellten Immobilienkaufleute quasi eine für die Zukunft beständige Jobgarantie“ in der WEG-Verwaltung.

Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Auch hier hat der der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine behördliche Erlaubnis zur Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) zu beantragen. Anders als bei der WEG-Verwaltung ist jedoch keine Zertifizierung bei der IHK erforderlich.

In Hausverwaltungen eingestellte Immobilienkaufleute übernehmen als qualifizierte Fachkräfte zahlreiche Aufgaben in der Miet- und Sondereigentumsverwaltung. Dazu gehören die Tätigkeiten als Mietverwalter oder als Ansprechpartner für Mieter und Interessenten, Wohnungsabnahmen und -übergaben sowie die Entgegennahme von angezeigten Mängeln der Mietsache, ferner als Sachbearbeiter die Vorbereitung von Mietverträgen und Miet- bzw. Betriebskostenerhöhungen, die Erstellung der Jahres- und Einzelabrechnungen über die Betriebskosten, das Beitreiben von rückständigen Mieten und Betriebskostennachzahlungen, die Rechnungsbearbeitung, die Korrespondenzmit Mietern, Dienstleistern und Versorgern, die Organisation der technischen und baulichen Instandhaltung und ähnliches.

In der Miet- und Sondereigentumsverwaltung ist der Beruf als Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau ebenfalls zukunftssicher. Das hat folgende Gründe:

  • Für viele Eigentümer von Miethäusern oder Eigentumswohnungen ist die Eigenverwaltung unrentabel, da der Zeitaufwand für die Betreuung oder für die Anfahrt zum weiter entfernten Objekt so hoch ist, dass die Eigentümer in dieser Zeit wesentlich mehr verdienen könnten als ihnen die Objektbetreuung durch eine externe Miet- oder Sondereigentumsverwaltung kostet
  • Kapitalanleger, die in Miethäuser und / oder Eigentumswohnungen investieren, sind häufig nur an der Rendite interessiert, nicht aber an den damit verbundenen Verwaltungsaufwand, der auf Hausverwaltungen delegiert wird
  • In Zeiten eines immer höheren Leistungsdrucks und einer ständigen Erreichbarkeit durch Handys und Emails ist Freizeit ein kostbareres Gut, so dass sich viele Eigentümer in ihrer Freizeit nicht auch noch mit der Verwaltung von Miethäusern oder Eigentumswohnungen befassen wollen
  • Bereits die Vermietung von Wohnungen in Miethäusern oder Eigentumswohnungen ist zeitaufwändig und hat ihre Tücken. Professionelle Hausverwaltungen entlasten hier durch ihre Kompetenz und Erfahrung den vermietungswilligen Eigentümer. So kümmern sich Hausverwaltungen etwa um die Ermittlung der erzielbaren Marktmiete, der optimale Präsentation der Immobilie einschließlich der Schaltung von Anzeigen zwecks Mietersuche, der Bonitätsprüfung von Mietinteressenten, der Durchführung der Besichtigungen und der Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises. Viele Eigentümer möchten diese Vorteile nicht missen und beauftragen bereits aus diesen Gründen eine Hausverwaltung
  • Auch im laufenden Mietverhältnis muss der vermietende Eigentümer mit Zeitaufwand und ungewohnten Problemen rechnen. Hier helfen Hausverwaltungen mit ihrem fachlichen Background auf vielfache Weise, so dass Eigentümer froh sind, dass diese Dinge zuverlässig und sachkundig erledigt werden

Speziell vor dem Hintergrund stetig steigender tatsächlicher und rechtlicher Anforderungen in der Miet- und Sondereigentumsverwaltung sowie mit dem damit verbundenen Zeitaufwand wird es immer vermietende Eigentümer geben, die auf Hausverwaltungen und damit auf Immobilienfachleute zurückgreifen.

Für Beruf des Immobilienkaufmanns oder der Immobilienkauffrau zeichnet sich derzeit ein Fachkräftemangel ab. Auch das spricht dafür, dass der Job insbesondere in der Hausverwaltung zukunftssicher ist. Bei Tätigkeiten in sehr großen Hausverwaltungen kommt für Immobilienkaufleute zudem eine Weiterbildung als Immobilienfachwirt IHK oder als staatlich geprüfter Immobilienfachwirt in Betracht, um im Unternehmen weiter aufzusteigen. Auch diese Qualifikation ist zukunftssicher.

Die Digitalisierung wird die Verwaltungsbranche weiterhin unterstützen und vereinfachen, komplexe Prozesse werden auch in den nächsten Jahrzehnten von Menschenhand gesteuert und ausgeführt werden. Hausverwaltung lebt von menschlichen Beziehungen/Handlungen zwischen Mietern, Eigentümern und Verwaltern.

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