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Promeda Hausverwaltung GmbH: Berufszulassung nach §34c Gewerbeordnung

Seit dem 06.11.2018 hat die Promeda Hausverwaltung die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung – die (neue) Voraussetzung zur Berufszulassung als Immobilienverwalter. 

Das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ ist mit dem 01.08.2018 ein Kraft getreten. Für bereits tätige Verwaltungen gibt es eine Übergangsfrist bis März 2019. 

Sowohl WEG-Verwalter, als auch Mietverwalter von Wohnraum sind von der Erlaubnispflicht betroffen. Das Gesetz fasst die beiden Verwalter unter dem Begriff „Wohnimmobilienverwalter“ zusammen.

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