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Der Promeda Blog

Versicherungen für Immobilien

In der Immobilienbranche gibt es viele verschiedene Versicherungen für den Menschen (Bauherren, Käufer, Mieter bzw. Vermieter) und die Immobilie. Welche Sie wirklich brauchen und welcher Versicherungsvertrag für Sie nur eine Erweiterung mit zusätzlichen Kosten bedeutet, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Insbesondere im Immobilienbereich belaufen sich die Schadenssummen sehr schnell auf viele tausend Euro, was für den Bauherren, Käufer oder Mieter sehr schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann, sofern er nicht die notwendigsten Versicherungen abgeschlossen hat.

Grundlegend sind bestimmte Versicherungen in der Immobilienbranche absolut obligatorisch bzw. Pflicht, wenn man nicht im Schadensfall ein böses Erwachen erleben möchte.

Dabei betreffen die Versicherungen nicht nur die Immobilie selbst (z. B. die Wohngebäudeversicherung, die Feuerversicherung oder diverse Versicherungen gegen alle Arten von Elementarschäden).

Sondern es werden auch mit der Hausratversicherung nicht ortsfest zum Gebäude gehörende Gegenstände in jedem Fall ausreichend versichert.

Auch der Abschluss der notwendigsten Haftpflichtversicherungen ist für einen Bauherren oder Mieter wichtig, damit er eventuell entstehende Schäden bei dritten Personen nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.

Der Großteil des Versicherungsangebotes auf dem Markt betrifft die Immobilie selbst. Unzählige Risiken können durch die entsprechenden Versicherungsformen abgedeckt werden.

1. Wohngebäude- und Hausratversicherung

Der größte Teil der möglichen Schäden machen dabei heute die Elementarschäden aus, welche meist schon durch die Wohngebäude- und Hausratversicherungen nahezu komplett abgedeckt sind.

Von einem Elementarschaden spricht man, wenn durch ein elementares Ereignis in der Natur ein Schaden entstanden ist. Dies können beispielsweise Schäden infolge von Feuer, Sturm, Hagel, Hochwasser oder Leitungswasser sein. Ein Immobilienbesitzer sollte immer gegen elementare Schäden durch den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung (oft auch Gebäudeversicherung genannt) ausreichend versichert sein.

Oftmals können hierzu noch separate Versicherung (erweiterte Elementarschadenversicherung) gegen z. B. Erdbeben und Vulkanausbruch abgeschlossen oder zumindest Zusatzpolicen zum bestehenden Vertrag hinzu gebucht werden. Auch eine Glasversicherung, als zusätzlicher Schutz für die Immobilie, kann extra abgeschlossen werden.

Tipp:

Die Schäden am Gebäude durch Feuereinwirkung sind heute meist durch die Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt, während die Hausratversicherung alle Schäden ersetzt, die durch ein Feuer am Hausrat entstanden sind. Somit ist keine zusätzliche Feuerversicherung notwendig.

2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Auf einem Grundstück oder im Gebäude können einem Dritten ohne Absicht Schäden an seiner Gesundheit oder seinem Besitz entstehen. Um diesen Schaden nicht aus eigener Tasche regulieren zu müssen, sollten entsprechende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Hierzu kann beispielsweise eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist speziell für Eigentümer von vermieteten Wohnungen oder unbebauten Grundstücken obligatorisch.

Die private Haftpflichtversicherung (sollte jeder haben!) reguliert dagegen Schäden, die der Versicherte außerhalb des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie anderen zufügt.

Tipp:

Für selbstgenutzte Immobilien benötigt man keine Grundbesitzerhaftpflicht, da die Risiken schon in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten sind.

3. Rechtsschutzversicherung

Auch bei einem rechtlichen Streitfall im Zuge des Baues einer Immobilie oder auch bei der Vermietung können dadurch immens hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten für Gutachter etc.  entstehen. Durch die entsprechenden Rechtsschutzversicherungen sind diese Risiken abgedeckt und der Immobilienbesitzer kann sich beruhigt zurücklehnen. Sogenannte Vermieter-/ Immobilien-Rechtschutzversicherungen übernehmen zudem die Rechtskosten bei Mietnormaden und evtl. Zwangsräumungskosten durch einen beauftragten Gerichtsvollzieher.

Tipp:

Bitte prüfen Sie vorab, ob in ihre vorhandenen Rechtschutzversicherung auch ein spezieller Immobilien-Rechtsschutz mit eingeschlossen ist, bevor Sie eine weitere Versicherung abschließen.

4. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Der schlimmste Schadensfall für Immobilienbesitzer kann entstehen, wenn ein Öltank im Keller undicht wird und leckt. Heizöl sickert dann ins Erdreich. Die daraus entstehenden Schäden kann kaum eine Privatperson mehr aus eigener Tasche bezahlen, da der Schaden ins unermessliche steigt. Doch auch dafür gibt es die entsprechende Versicherungsform mit der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (Öltankhaftpflicht). Ein Muss für alle Eigentümer von Immobilien mit Ölheizung und Öltanks.

5. Photovoltaikversicherung

Für Besitzer einer Photovoltaikanlage ist es ratsam eine zusätzliche Photovoltaikversicherung abzuschließen. Bei einigen Gesellschaften ist es sogar möglich, nicht nur die Schäden an der Photovoltaikanlage selbst zu versichern. Auch der Ertragsausfall, welcher durch einen Schaden an der Anlage entstehen kann, ist versicherbar. Wird die Anlage also beschädigt und der Besitzer kann den damit gewonnenen Strom für eine bestimmte Zeit nicht nutzen, so wird die Versicherung ihm diesen Ausfall finanziell ersetzen. Die Photovoltaikversicherung springt auch dann ein, wenn die Anlage durch Dritte beschädigt oder sogar gestohlen wird.

6. Versicherungen für die Immobilienfinanzierung

Zur Absicherung der Finanzierung einer Immobilie sind noch weitere Versicherungen zu berücksichtigen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft dem Versicherten, seinen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wenn er aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit beziehungsweise eines Unfalls nicht mehr in der Lage dazu ist, den zuvor ausgeübten Beruf weiterzuführen.

Wenn der Finanzierungsnehmer während der Finanzierungsdauer verstirbt, können die Hinterbliebenen (meist Frau und Kinder) in vielen Fällen die Finanzierung nicht mehr weiterführen und müssen die Immobilie aufgeben. Zum Schutz davor kann eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, werden, die Hinterbliebenen eine Versicherungssumme auszahlt. Dadurch ist die Immobilie entweder komplett abbezahlt oder zumindest kann die Finanzierung für lange Zeit weiterführt werden.

Eine Kapitallebensversicherung hingegen deckt Risiken ab und dient aber zusätzlich dem Vermögensaufbau. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, so erhalten seine Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt (wie bei der Risikolebensversicherung). Erlebt aber der Versicherte das Versicherungsende, erhält er die Versicherungssumme und zusätzlich noch eine Überschussbeteiligung.

Es gibt auch Einzelfälle, wo sich der Abschluss einer Restschuldversicherung lohnen kann.

Für Bauträger sind außerdem folgende Versicherungen wichtig:

  • Durch den Abschluss einer speziellen Feuerrohbauversicherung wird ein erhöhtes Risiko bezüglich Schäden durch die Einwirkung von Feuer verhindert. In der Regel sind durch diese Versicherung nicht nur die Feuerschäden selbst, sondern auch Schäden durch Explosion oder Blitzschlag versichert.
  • Jede Baustelle birgt ein besonders hohes Gefahrenpotenzial hinsichtlich auftretender Schäden, die Dritten entstehen können. Für die Regulierung solcher Schäden haftet grundsätzlich der Bauherr. Daher sollte der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Zeit der Bauphase absolut obligatorisch sein.
  • Zudem kann für Bau-Helfer auf der Baustelle eine zusätzliche Bauhelfer-Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Bauhelfer-Unfallversicherung kommt grundsätzlich für alle Schäden an der Gesundheit oder den Sachen Dritter auf, die beim Bau einer Immobilie lediglich helfen, also nicht als professionelle Handwerker fungieren. Auch der Bauherr selbst und sogar dessen Ehepartner sind abgesichert. Der Versicherungsschutz besteht aber grundsätzlich nur auf der Baustelle. Die An- und Abfahrtswege sind nicht versicherungstechnisch abgedeckt.
  • Eine Bauleistungsversicherung sichert den Bauherrn vor nachträglichen Bauschäden ab. Diese Versicherungsart springt immer dann ein, wenn eine fehlerhafte Bauleistung erbracht wurde.
  • Wer einen noch umfassenderen Schutz erlangen möchte, kann die Bauleistungsversicherung noch mit einer Bauwesenversicherung kombinieren. Letztere sorgt dafür, dass alle Schäden durch die Einwirkung von Elementarereignissen oder durch Einbruch, Diebstahl und Vandalismus abgedeckt sind.

Weitere Versicherungen im Immobilienbereich

Zudem sind noch folgende Versicherungen aufzuzählen, auf welche wir durch Ihre selbsterklärende Bezeichnung nicht besonders eingehen.

  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Graffiti- und Terrorversicherung
  • Architektenhaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (für Hausverwaltungen wichtig!)
  • Umwelthaftpflichtversicherung

Wir hoffen, Ihnen hat unser Bericht geholfen, einen ersten Überblick zum umfangreichen Themengebiet der Versicherungen zu bekommen.

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