In der Immobilienverwaltung sind Treuhandkonten weit verbreitet und ermöglichen den Hausverwaltungen eine unkomplizierte Abwicklung des Zahlungsverkehrs. So werden bei der Mietverwaltung regelmäßig offene Treuhandkonten geführt, die von der Hausverwaltung häufig eigens für den jeweiligen Eigentümer angelegt werden. Bei der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) wurde früher ebenfalls viel mit Treuhandkonten gearbeitet. Inzwischen sind diese Konten für die WEG-Verwaltung aber nicht mehr zulässig. Was Sie über Treuhandkonten wissen sollten, wie diese funktionieren und welche Risiken damit verbunden sind, können Sie in diesem Artikel nachlesen.
So sehen die Rechtsbeziehungen beim Treuhandkonto aus
Bei einem Treuhandkonto im Rahmen der Hausverwaltung bestehen zwei Rechtsbeziehungen:
Soll ein Treuhandkonto eröffnet werden, ist Folgendes zu beachten:
Treuhandkonto: Diese unterschiedlichen Formen sind möglich
Ein Treuhandkonto kann offen oder verdeckt geführt werden, wobei beim offenen Treuhandkonto weiter zu differenzieren ist zwischen dem Anderkonto und den sonstigen offenen Treuhandkonto. Im Einzelnen verhalten sich die unterschiedlichen Formen wie folgt:
1. Offenes Treuhandkonto
Beim offenen Treuhandkonto wird das Konto auf den Namen des Treuhänders eröffnet und enthält einen Zusatz, der das Treuhandverhältnis kenntlich macht. Ein solches Konto kann wie folgt lauten:
Bernd Beispiel, Sonderkonto Karl Kunstdorf
- Anderkonto
Das Anderkonto als Form des offenen Treuhandkontos darf nur von bestimmten Berufsgruppen eingerichtet werden. Dazu gehören etwa Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte.
- Sonstiges offenes Treuhandkonto
Ein sonstiges offenes Treuhandkonto kann von einer einem gesetzlichen oder privaten Treuhänder eröffnet werden, der die Einrichtung eines Anderkonto nicht vornehmen kann. Die darunter fallenden gesetzlichen Treuhänder sind etwa Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Zwangsverwalter. Demgegenüber fallen unter den privaten Treuhändern etwa der Mietverwalter, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (beispielsweise nicht eingetragene Vereine) und Vermieter.
Die Bezeichnung eines von einer Mietverwaltung geführten Kontos kann etwa wie folgt lauten:
Max Mustermann Hausverwaltung GmbH, Mietkonto Egon Eigentümer
2. Verdecktes Treuhandkonto
Bei einem verdeckten Treuhandkonto wird das Konto zwar ebenfalls auf den Namen des Treuhänders eröffnet. Das Konto enthält aber keinen Zusatz, mit dem das Treuhandverhältnis gekennzeichnet wird. Dadurch ist das Treuhandverhältnis nicht zu erkennen.
Bei der Mietverwaltung sollten Eigentümer stets darauf achten, dass von der Hausverwaltung ein offenes Treuhandkonto geführt wird. Andernfalls können sich für Eigentümer bei Problemen mit der Hausverwaltung erhebliche Schwierigkeiten bei der Nachweisführung ergeben, dass ihnen die Gelder auf dem Treuhandkonto zustehen.
Diese Risiken bestehen beim Treuhandkonto
Selbst wenn die Hausverwaltung ein offenes Treuhandkonto führt, bestehen für Eigentümer gewisse Risiken. Dazu gehören im Einzelnen:
All diese Risiken haben dazu geführt, dass auch ein offenes Treuhandkonto bei der WEG-Verwaltung unzulässig ist. Was für ein Konto für die WEG-Verwaltung zu führen ist und welche Alternative zum offenen Treuhandkonto für die Mietverwaltung besteht, erfahren Sie hier: Offenes Fremdgeldkonto: Informationen für Eigentümer und WEGs