Soll die Miete erhöht werden, muss der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen stets schriftlich gelten machen und begründen, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Begründung kann durch insbesondere durch Bezugnahme auf den Mietspiegel, der Auskunft aus einer Mietdatenbank,
Möchte der Vermieter die Miete erhöhen, muss dies stets schriftlich erfolgen, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zur Begründung der Mieterhöhung kann der Vermieter insbesondere auf den Mietspiegel, der Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder d
Beabsichtigt der Vermieter eine Mieterhöhung, ist dazu stets eine schriftliche Begründung erforderlich, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zur Begründung kann der Vermieter nach § 558a Abs. 2 BGB insbesondere auf den Mietspiegel, der Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem
Eine Mieterhöhung muss der Vermieter stets schriftlich begründen, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um die Mieterhöhung zu begründen, kann der Vermieter insbesondere auf den Mietspiegel, der Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergle
Mancher Vermieter würde überaus gerne die Miete erhöhen, ist sich aber über die Rechtslage nicht sicher oder scheut den zu betreibenden Aufwand. Tatsächlich sind bei einer Mieterhöhung bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Diese richten sich nach der Art der jeweiligen Mieterhöhung,
Gärten, die zu Wohnungseigentumsgemeinschaften gehören, können generell kein Sondereigentum sein. Denn ein Sondereigentum, also ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht, ist allein an abgeschlossenen Räumen möglich, § 3 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Da Gärten dah
In der Gemeinschaftsordnung sind die Bestimmungen enthalten, die die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander – also im Innenverhältnis – regeln. Die daher auch als „Verfassung der Eigentümergemeinschaft“ bezeichnete Gemeinschaftsordnung ist Bestandteil fast jeder Tei
Sind Betriebskostenvorauszahlungen mietvertraglich vereinbart, muss der Vermieter darüber einmal jährlich abrechnen. Dabei darf er auf die Mieter die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten 17 verschiedenen Kostenarten umlegen, soweit er die Betriebskosten im Mietvertrag
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften führen gerade Pkw-Stellplätze in der Praxis häufig zu Problemen. So macht es bereits einen erheblichen Unterschied aus, ob sich solche Plätze in einer Tiefgarage befinden oder oberirdisch angelegt sind. Damit einher gehen die Fragestellungen, wann
Häufig verursachen Mängel am Gemeinschaftseigentum Schäden am Sondereigentum, also an der Wohnung des jeweiligen Eigentümers. Der Klassiker ist der Feuchtigkeitsschaden, hervorgerufen durch undichte Dächer oder schadhafte Außenisolierungen. Erleiden Wohnungseigentümer solche Schäden,