Viele ältere Gebäude in Deutschland sind nicht ausreichend gegen Schall isoliert. Die Wände in den einzelnen Wohnungen lassen z. T. die Geräuschkulisse der Nachbarn in die eigenen 4 Wände eindringen. Das sorgt bei vielen Mietern für Frust, sodass sie sich mit einer Mietminderung, auf
Sind in einem Mehrfamilienhaus mehrere Eigentumswohnungen vorhanden, ist zwischen dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Dabei gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sonde
Die etwas umständliche Definition des Sondereigentums in § 5 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) besagt vereinfacht ausgedrückt, dass das Miteigentum von mehreren Eigentümern an einem Grundstück bzw. den Gebäuden auf diesem Grundstück vertraglich so beschränkt werden kann, dass
Seit einigen Wochen stellen wir den Eigentümern der von uns verwalteten Immobilien einen Online-Login zur Verfügung. Dieser Login erleichtert und beschleunigt die Kommunikation zwischen den Immobilieneigentümern und uns als Hausverwaltung. Aus der Erfahrung wissen wir, dass mangelnde
Wie kann Wohnungseigentum eigentlich entstehen? Es bestehen nur zwei Arten von Teilung, um Wohnungseigentum nach dem WEG –Gesetz zu begründen und rechtlich entstehen zu lassen. Zwei Arten zur Begründung von Wohnungseigentum 1.) Nach § 3 WEG kann eine vertragliche Einräumung von Sonder
Beim Wohnungseigentum können Vermieter nicht alle Positionen des Hausgelds auf ihre Mieter umlegen. Umlagefähig sind nur die in der der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten 17 verschiedenen Kostenarten. Nicht umlagefähig bzw. umlegbar ist dagegen die Verwaltervergütung einsc
Im Zusammenhang mit Wohnungseigentum und den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen fällt immer wieder der Begriff Gemeinschaftsordnung. Wir erklären alles Wichtige zu dem Thema im folgenden Artikel. Was ist die Gemeinschaftsordnung? Die Gemeinschaftsordnung wird als zusätzli
Was mittlerweile allen Hausverwaltern und Eigentümern bekannt sein sollte: Seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 01.07.2007 ist eine Beschlusssammlung zu führen, § 24 Abs. 7 WEG. Zuständig hierfür ist der Verwalter oder – sofern keiner vorhanden ist – der Vorsi
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (also die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird) an einem bestimmten Stichtag. Er gilt für den frei finanzierten Wohnungsbau und erstreckt sich räumlich auf ei
Eine Immobilie stellt einen großen Wert da und ist teuer im Unterhalt. Bei Vermietung überlassen Sie Ihr wertvolles Eigentum für einen angemessenen Mietzins einem Mieter. Daher ist es wichtig eine gute Mieterauswahl zu treffen, damit Sie gegen Bösen Überraschungen gefeit sind. 1) Zeit