Gut gelaunt startete das Promeda Sommerfest (besser gesagt die Sommertour) um 9 Uhr an einem sonnigen Juli-Tag an unserem Büro in Berlin Pankow. Ziel der gemeinsamen Autofahrt war der idyllische “Spreewaldhof Leipe” in Lübbenau. Hier begann der erste Teil des Tages, eine 1
Die Unterschiede zwischen der WEG-Verwaltung und der Sondereigentumsverwaltung sind erheblich. Zwar handelt es sich in beiden Fällen um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung mit dienstvertraglichen Elementen nach § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei der WEG-Verwaltung wird jedoch d
Der Umstand, dass die Hausgeldzahlung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft meistens monatlich im Voraus fällig ist, ergibt sich zwar bereits aus dem Wirtschaftsplan. Denn nach § 28 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen die Wohnungseigentümer nach Abruf durch den Verwalter die
Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen regelmäßig ein monatliches Hausgeld zahlen, welches in § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums näher umschrieben ist. Dabei setzt sich das Hausgeld aus den Betriebskosten so
Treuhandkonten, wie sie von Hausverwaltungen zum Teil immer noch bei der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) und nach wie vor bei der Mietverwaltung eröffnet und geführt werden, haben für Eigentümer erhebliche Nachteile. Daher sind Treuhandkonten speziell bei der WEG-Verwaltu
In der Immobilienverwaltung sind Treuhandkonten weit verbreitet und ermöglichen den Hausverwaltungen eine unkomplizierte Abwicklung des Zahlungsverkehrs. So werden bei der Mietverwaltung regelmäßig offene Treuhandkonten geführt, die von der Hausverwaltung häufig eigens für den jeweili
Für die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das monatliche Hausgeld ein wichtiger Posten, der sich auf ihre Kalkulation der Rendite und / oder der Finanzierung der Eigentumswohnung auswirkt. Das gilt insbesondere dann, wenn sich das Hausgeld erhöht. Mancher Eigentümer
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften spielt die Instandhaltungsrücklage (Instandhaltungsrückstellung) eine große Rolle. Getreu dem Motto „Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not“ dient die Ansparung der Instandhaltungsrücklage als “eiserne Reserve” für die Kosten unerwa
Sind Immobilieneigentümer unzufrieden und wollen einer Hausverwaltung kündigen, stellt sich die Frage, welche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Aber auch im umgekehrten Fall, in dem die Hausverwaltung ihre Tätigkeit einstellen möchte, ist grundsätzlich die Kündigungsfrist zu beachten.
In der Praxis kommt es öfters vor, dass Immobilieneigentümer mit der amtierenden Hausverwaltung unzufrieden sind. Meistens werden dann Gespräche mit der Hausverwaltung geführt, in denen diese Abhilfe zusichert. Geschieht anschließend immer noch nichts oder tritt nach einem kurzen Stro